

(engl.) 1. statutory occupational accident insurance, 2. private accident insurance;
Versicherung auf gesetzlicher od. freiwilliger (privater) Basis zur Minderung der Folgen von Schadensereignissen (s. Abb. 1);
Unfallversicherung: Unfallversicherungsträger
Zweig der Sozialversicherung (s. Abb. 2);

Unfallversicherung: Aufgaben u. Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung
Aufgabe
Verhütung von Arbeitsunfällen einschließlich Schulunfällen u. Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten u. arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; abweichend von anderen Sozialleistungsbereichen besteht bei Eintreten eines Versicherungsfalls eine umfassende Zuständigkeit von der Erstversorgung (s. D-Arzt, Verletzungsartenverfahren) über die Rehabilitation bis zur Entschädigung u. ggf. Leistungen für Hinterbliebene;
Leistungsberechtigte
Versicherungsschutz besteht i. R. des versicherten Risikos für Beschäftigte, in der Landwirtschaft Tätige sowie u. a. für Kinder, Schüler u. Studenten, freiwillig Versicherte od. kraft Satzung der Träger der GUV versicherte Unternehmer einschließlich mitarbeitender Ehegatten u. Lebenspartner i. R. der Tätigkeit im Unternehmen bzw. des Aufenthalts in der besuchten öffentlichen Einrichtung. Das Vorliegen eines Versicherungsfalls wird von Amts wegen festgestellt, ein Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Feststellungsverfahren folgt dabei den Grundsätzen der sozialrechtlichen Kausalitätslehre.
Leistung
nach Eintritt des Versicherungsfalls Wiederherstellung von Gesundheit u. Leistungsfähigkeit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln: Versicherte haben Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Sachleistung od. Geldleistung, z. B. Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit od. Pflegegeld für notwendige Pflege; ggf. Entschädigung des Versicherten durch Geldleistungen für verbleibende Gesundheitsschäden, unter bestimmten Voraussetzungen durch Versichertenrente (z. B. bei Verlust der Erwerbsfähigkeit: zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes als Vollrente), auch der Hinterbliebenen (in Form von Sterbegeld, Witwen- u. Witwer- sowie Waisenrente u. Hinterbliebenenbeihilfe); darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie begleitend Übergangsgeld u. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Träger
gewerbliche u. landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungsträger der Öffentlichen Hand (Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände); sie stehen als Träger der Sozialversicherung unter staatlicher Aufsicht; Beitragstragung: im Gegensatz zu den sonstigen paritätisch finanzierten Beiträgen zur Sozialversicherung erfolgen die Beitragsleistungen allein durch Arbeitgeber bzw. die Unternehmen, Bildungseinrichtungen od. die öffentliche Hand; dafür werden sie von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen des verletzten Versicherten od. seiner Hinterbliebenen freigestellt (Haftungsablösung durch Versicherungsschutz); vgl. Verbände der Unfallversicherungsträger;
Rechtliche Grundlage
seit 1.1.1997 im SGB VII geregelt.
Hinweis
Die Leistungen der GUV sind vergleichbar den Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
Vgl. Berufsunfähigkeit.
freiwillige Individualversicherung auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrages zwischen Versicherungsnehmer u. Versicherer zur Abwendung von wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, das versicherte Risiko umfasst auch Freizeit-, Sport- od. Haushaltsunfälle ;
Leistung (s. Abb. 3)

Unfallversicherung: Leistungen der Privaten Unfallversicherung
Voraussetzung
der Versicherungsfall in der PUV erfordert, dass ein Versicherter „durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Für die Beurteilung des Unfallzusammenhangs wird in der PUV die allgemein für das Zivilrecht geltende Adäquanztheorie herangezogen.
Adäquanztheorie; Antrag; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfall; Beiträge zur Sozialversicherung; Berufsgenossenschaft; Berufskrankheit; Berufsunfähigkeit; D-Arzt; Heilbehandlung; Kausalitätslehre, sozialrechtliche; Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Leistungsfähigkeit; Pflegegeld; Rehabilitation; Schulunfall; Soziales Entschädigungsrecht; Sozialversicherung; Sterbegeld; Übergangsgeld; Verbände der Unfallversicherungsträger; Verletztengeld; Verletzungsartenverfahren; Versichertenrente; Versicherung; Wegeunfall
Antrag; Arbeitsschutz; Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit; Beiträge zur Sozialversicherung; Berufsgenossenschaft; Berufshilfe; Berufskrankheit; Betriebshilfe; Betroffensein, besonderes berufliches; Beweisanforderung; Bismarcksche Sozialreform; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation; D-Arzt; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Entschädigungsleistungen; Erstversorgung; Genesungsgeld; Gesundheitsschäden durch Dritte; Gliedertaxe; Hautarztverfahren; Heilbehandlung; Heilverfahren; Invalidität; Invaliditätsleistung; Kann-Versorgung; Kausalitätslehre, sozialrechtliche; Kausalprinzip; Rehabilitationsträger; Reichsversicherungsordnung; Schädelhirntrauma; SGB; SGB VII; Sicherung, soziale; Soziales Entschädigungsrecht; Sozialversicherung; Sozialversicherungsfachangestellter; Sozialversicherungsträger; Tätigkeit, eigenwirtschaftliche; Übergangsleistung; Unfallklinik, berufsgenossenschaftliche; Unfallverhütung; Verletztengeld; Versichertenrente; Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger; Vorbereitungshandlung; Wegeunfall; Wegezeit
Pschyrembel Wörterbücher/Wörterbuch Sozialmedizin/U/Unfallversicherung
(© Verlag Walter de Gruyter)